Unsere AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedienungen
von Baumeister & Gerichtssachverständiger DI Thomas List
Angebote von Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List sind als Richtwerte zu sehen, welche jedenfalls nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden – siehe dazu unter Punkte Leistungen& Preise dieser Homepage. Weiters bleiben alle mündlichen Aussagen und weiterführenden Schriftlichkeiten in jeglicher Form (Email, WhatsApp, SMS, ausgedruckte Schriftlichkeiten usw.) Eigentum des Verfassers und finden erst nach vollständig eingelangtem jeweiligen Rechnungsbetrag am Konto AT80 5300 0032 5502 3232 der Hypo Noe, von Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List, Ihre Gültigkeit. Weiters werden bei Zahlungsverzug jedenfalls Verzugszinsen verrechnet – bei Geschäften mit Firmenkunden B2B (Business to Business): 9,2% und bei Geschäften mit Privatkunden B2C (Business to Consumer): 4%, zuzüglich zu den genannten Verzugszinsen werden sowohl bei Privat-, als auch bei Firmengeschäften Bankspesen mit weiteren 15% verrechnet. Sollten offene Rechnungsbeträge nicht in der jeweiligen auf der Rechnung angeführten Frist beglichen werden, behält sich Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List die Weitergabe an den KSV oder ein Inkassobüro vor!
Befunde und Gutachten basieren auf übermittelten Unterlagen und aufgrund der augenscheinlich erkennbaren Sachverhalte von der Befundaufnahme vor Ort. In der Regel werden keine Probeöffnungen durchgeführt. Daraus leitet sich ab, dass neue Unterlagen, Herstellen von Probeöffnungen im Zuge einer weiteren Befundaufnahme vor Ort, (wird gesondert verrechnet; ggf. muss ein Handwerker zusätzlich beigezogen werden), die Durchsicht weiterer Fotodokumentationen aus der Errichtungs-, Umbau-, Sanierungsphase und so weiter, sowie sonstige Änderungen des Informationsstandes zu einer Veränderung der Ergebnisse in den Gutachten und sonstigen technischen Berichtes führen können, worauf sich der SV vorbehält, Gutachten und alle anderen technischen Berichte gegebenenfalls zu adaptieren und oder neu auszustellen. Der eben genannte Aufwand wird jedenfalls an den Auftraggeber verrechnet.
Vorgefundene Mängel in den befundeten Bereichen samt den bekannten und möglichen weiteren Schäden sowie alle Hinweise und Empfehlungen seitens des SV erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen daher eine beispielhafte Auswertung der vorgefundenen und derzeit bekannten Sachverhalte anhand der Befundaufnahme und der beigestellten Unterlagen dar.
Gutachten und alle anderen schriftlichen Berichte, Emails udgl. samt aller darin befindlichen Tabellen, Grafiken und dem restlichen sonstigem Erscheinungsbild ist Eigentum des unterzeichnenden Sachverständigen und darf in keinster Weise für andere Zwecke kopiert oder sonst verwendet werden!
Abweichende Meinungen sollen mit technisch fundierter Begründung und unter Beilage geeigneter, prüfbarer Unterlagen dem Verfasser der Berichterstellung zur Verfügung gestellt werden, um die neue Argumentation zu überprüfen und eine Stellungnahme dazu zu ermöglichen, um gegebenenfalls das jeweilige Dokument, wie Gutachten und sonstige technische Berichte zu adaptieren und oder neu auszustellen. Weiters werden bei allfälligen weiteren Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund von Gutachten und sonstigen technischen Berichten und Aussagen seitens des Sachverständigen entstehen können, oder falls eine Gutachtenerörterung vor Gericht notwendig wird oder sonstiger jeder weitere dadurch entstehende Aufwand seitens des Sachverständigen zusätzlich nach den Stundensätzen von SV List an den Auftraggeber verrechnet, siehe dazu die Preise auf der Homepage des SV´s unter www.baumeister-list.at.
Die Weitergabe der seitens Baumeister & Sachverständigen DI List getätigten Aussagen und erstellten Dokumente an Dritte, die nicht in die jeweiligen Projekte involviert sind, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verfassers zulässig! Die Haftung gegenüber Dritten, die nicht in die jeweiligen Projekte oder Rechtssachen involviert sind ist seitens des unterzeichnenden Sachverständigen gänzlich ausgeschlossen, ebenso die auszugsweise Verwendung oder Weitergabe von Gutachten oder sonstiger relevanten Dokumente und mündlicher Aussagen.
Die obigen Aufzählung der allgemeinen Geschäftsbedienungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!