Unsere AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedienungen

von Baumeister & Gerichtssachverständiger                          DI Thomas List

Angebote von Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List sind als Richtwerte zu sehen, welche jedenfalls nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden – siehe dazu unter Punkte Leistungen & Preise dieser Homepage. Beauftragungen sind in mündlicher und schriftlicher Form gültig – hierzu wird darauf verwiesen, dass der Rücktritt von Beauftragungen nach § 3 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) für Verbraucher eindeutig ausgeschlossen ist! Weiters bleiben alle mündlichen Aussagen und weiterführenden Schriftlichkeiten in jeglicher Form (Email, WhatsApp, SMS, ausgedruckte Schriftlichkeiten usw.) Eigentum von DI Thomas List als Verfassers und finden erst nach vollständig eingelangtem jeweiligen Rechnungsbetrag am Konto AT80 5300 0032 5502 3232 der Hypo Noe, von Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List, Ihre Gültigkeit. Weiters werden bei Zahlungsverzug jedenfalls Verzugszinsen verrechnet – bei Geschäften mit Firmenkunden B2B (Business to Business): 9,2% und bei Geschäften mit Privatkunden B2C (Business to Consumer): 4%, zuzüglich zu den genannten Verzugszinsen werden sowohl bei Privat-, als auch bei Firmengeschäften Bankspesen mit weiteren 15% verrechnet. Bei Projekten und sonstiger Unterstützungsleistung von DI Thomas List werden monatlich Teilrechnungen gestellt für die bei Zahlungsverzug die oben genannten Verzugszinsen udgl. gelten. Bei ausbleibender Bezahlung einer offenen Rechnung / Honorarnote behält sich DI Thomas List vor, die Unterstützung/ Beauftragung umgehend einzustellen und sich aus daraus resultierenden Verzögerungen udgl. jedenfalls schad- und klaglos zu halten und die beauftragte Leistung so lange, bis die jeweilige offene Forderung gänzlich beglichen wurde!

Sollten offene Rechnungsbeträge nicht in der jeweiligen auf der Rechnung angeführten Frist beglichen werden, behält sich Baumeister & Sachverständiger DI Thomas List die Weitergabe an den KSV und oder ein Inkassobüro vor!  

Bei den an DI Thomas List übermittelten Unterlagen geht DI Thomas List davon aus, dass diese von einem befugten Person und oder einem befugten Büro , einem Ziviltechniker, einem Architekten oder Baumeister oder einem sonstigem technischen Ingenieurbüro erstellt wurden und DI Thomas List diese daher nicht gesondert im Detail prüft; weiters geht DI Thomas List von deren Richtigkeit und Unverfälschtheit aus und kann daher DI Thomas List dahingehend keinerlei Haftung übernehmen! DI Thomas List geht bei allen von Ihm angefertigten Fotos und Unterlagen von der uneingeschränkten Nutzung aus! Weiters geht DI Thomas List davon aus, dass er für die an Ihn in welcher Form auch immer übermittelten Unterlagen uneingeschränktes Nutzungsrecht hat und ihm daraus keinerlei Kosten oder Haftung entstehen! Sofern in irgendeiner Aussage, einem Schriftstück – welcher Art auch immer (zB E-Mail, WhatsApp, Befunden, Gutachten, Kostenschätzungen, Ausschreibungen odgl.) seitens DI Thomas List die Begriffe „Fehler“, „Mangel“, „Schäden“ oder verwandte Begriffe verwendet werden, dienen diese seitens DI Thomas List lediglich zur Beschreibung der technischen Sachverhalte – diese stellen jedoch keine rechtliche Wirkung oder dergleichen dar! Aus dem zuvor genannten hält sich DI Thomas List daher am Ersteller der jeweiligen Unterlagen, Dokumente, mündlichen Aussagen udgl. schad- und klaglos!

Aussagen, Empfehlungen, Schriftverkehr, Befunde, Gutachten, Kosten-schätzungen, Ausschreibungen, Baubegleitungen, Bauführungen, Bauaufsichts-tätigkeiten usw. basieren auf übermittelten Unterlagen und aufgrund der augenscheinlich erkennbaren Sachverhalte von den Befundaufnahme und Besichtigungen vor Ort; diese begrenzen sich jedoch auf den jeweiligen beauftragten Umfang und nicht auf alle möglichen nicht befundeten Bereiche oder nicht beauftragten ergänzenden Gewerke und angrenzenden Teilbereich odgl., daher hält sich DI Thomas List dahingehend gänzlich schad -und klaglos! Soeben angeführte Beratungsleistungen (wie Aussagen, Empfehlungen usw.) – in mündlicher und schriftlicher Form – ersetzen keine wochen-, monate- oder jahrelange Planung bei laufenden Bauvorhaben, daher basieren diese auf dem jeweiligen Erkenntnisstand und können daher im Laufe von Projekten deutlich abweichen, insbesondere wenn seitens des Auftraggeberumfeldes nicht alle Informationen und Unterlagen an DI Thomas List weitergegeben werden – daher hält sich DI Thomas List daher schad- und klaglos! In der Regel werden keine Probeöffnungen vor Ort durchgeführt – daraus leitet sich ab, dass neue Unterlagen, Herstellen von Probeöffnungen im Zuge einer weiteren Befundaufnahme vor Ort, (wird gesondert verrechnet; ggf. muss ein Handwerker zusätzlich beigezogen werden), die Durchsicht weiterer Fotodokumentationen aus der Errichtungs-, Umbau-, Sanierungsphase und so weiter, sowie sonstige Änderungen des Informationsstandes zu einer Veränderung der Ergebnisse in den Gutachten und sonstigen technischen Berichtes führen können, worauf sich der SV vorbehält, Gutachten und alle anderen technischen Berichte gegebenenfalls zu adaptieren und oder neu auszustellen. Der eben genannte Aufwand wird jedenfalls an den Auftraggeber verrechnet.

Vorgefundene Mängel und Schäden in den befundeten Bereichen samt den bekannten und möglichen weiteren Schäden sowie alle Hinweise und Empfehlungen seitens des SV erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen daher eine beispielhafte Auswertung der vorgefundenen und derzeit bekannten Sachverhalte anhand der Befundaufnahme, beigestellter Unterlagen und sonstiger Informationen mündlich oder schriftlich dar! Weiters begrenzt sich der jeweilige befundete Bereich, auf den sich Empfehlungen, Vorgaben, Schriftlichkeiten odgl. von DI Thomas List beziehen eindeutig nur auf den beauftragten Bereich oder einzelne befundete Gewerke odgl. wodurch DI Thomas List für alle anderen Bereich auch bei scheinbaren Mängeln keinerlei Haftung übernimmt und sich daher gänzlich schad-und klaglos hält! Ebenso behält sich DI Thomas List vor, auf etwaige vorhandene Schäden und Mängel nicht hinzuweisen, die nicht im Umfang seiner Beauftragung liegen – auf den Entfall der eben erwähnten nicht umfassenden Hinweispflicht wird der AG – Auftraggeber seitens DI Thomas List nicht gesondert hingewiesen!

Bei laufenden Projekten, sonstigen allen anderen Angelegenheiten und Aufträgen und oder Rechtssachen, in der DI Thomas List involviert ist, geht DI Thomas List davon aus, dass die handelnden Personen (wie z.B. Techniker, Projektleiter, sonstige kaufmännische und technische Angestellte sowie auch Subunternehmer in deren jeweiligen Aufträgen) von der Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens entsprechende Vollmachten odgl. erhalten haben und dadurch seitens DI Thomas List nicht alle Informationen, Hinweise udgl. auch zusätzlich direkt an die jeweilig Geschäftsführung übermittelt werden – daher hält sich DI Thomas List dahingehend jedenfalls schad- und klaglos! 

Weiters behält sich DI Thomas List bei laufenden Projekten, sonstigen allen anderen Angelegenheiten und Aufträgen und oder Rechtssachen sowie bei Bauführungen und dergleichen das Recht vor, im Bedarfsfall (zB bei Nichteinhaltung seiner Empfehlungen und Vorgaben, zurückhalten von Informationen, fehlender Umsetzung planlicher- und ausführungstechischer baulicher Notwendigkeiten wie u.a. die Einhaltung von ÖNormen, OIB-Richtlinien, ergänzender technischen Richtlinien, Herstellerverarbeitungsrichtlinien- und vorgaben usw.) aus laufenden Beauftragungen udgl. ohne gesonderte Vorankündigung und ohne Fristen odgl. jederzeit auszusteigen, auch wenn die jeweiligen Projekte udgl. noch nicht abgeschlossen wurden und weiterlaufen, sich dahingehend jedenfalls schad- und klaglos zu halten und den bis dahin geleisteten Aufwand in Rechnung zu stellen; auch in weiterer Folge kann DI Thomas List im Nachhinein dahingehend rechtlich, hinsichtlich weiterer durch das aussteigen des DI Thomas List entstehender Kosten (wie zB weitere Beauftragung eines Baumeisters oder eines anderen Gerichtssachverständigen usw.) oder sonstigen Aufwendungen aus dem Titel nicht belangt werden, da DI Thomas List nur aufgrund von Nichteinhaltung der Umsetzung seiner Hinweise odgl. seitens des Auftraggebers und des zugehörigen Umfeldes aussteigt und sich daher schad- und klaglos hält – siehe dazu auch alle weiteren oberen und unteren Abschnitte der angeführten AGB auf dieser Homepage, sowie ggf. ergänzende Hinweise der jeweiligen Aufträge, Gutachten, Projekte usw.! Bei Bauführungen, sonstigen laufenden und oder in Fertigstellung befindlicher Projekte und Tätigkeiten und dergleichen seitens DI List kann er im Falle seines Hinweises auf bekannte Sachverhalte (wie falsch ausgeführte Arbeiten im Zuge einer Bauführung), während oder bei Beendigung eines Projektes nicht für die Mängel haften, auf die er hingewiesen hat – weder bei Firmen und ebenso nicht bei Privatkunden! Insbesondere bei Privatkunden gelten mündliche- und schriftliche Hinweise von DI Thomas List als verbindlich und DI Thomas List geht davon aus, dass der jeweilige Kunde (Firmen und oder Privat) die jeweiligen ausgesprochenen oder schriftlich festgehaltenen Hinweise zur Kenntnis nimmt und diese ausdrücklich und vollinhaltlich akzeptiert – daher hält sich DI Thomas List auch dahingehend gänzlich schad- und klaglos! 

Gutachten und alle anderen schriftlichen Berichte, Emails udgl. samt aller darin befindlichen Tabellen, Grafiken und dem restlichen sonstigem Erscheinungsbild ist Eigentum des unterzeichnenden Sachverständigen und darf in keinster Weise für andere Zwecke kopiert oder sonst verwendet werden!

Abweichende Meinungen sollen mit technisch fundierter Begründung und unter Beilage geeigneter, prüfbarer Unterlagen dem Verfasser der Berichterstellung zur Verfügung gestellt werden, um die neue Argumentation zu überprüfen und eine Stellungnahme dazu zu ermöglichen, um gegebenenfalls das jeweilige Dokument, wie Gutachten, Emails und sonstige mündliche Aussagen oder technische Berichte zu adaptieren und oder neu auszustellen – Aufwand dafür wird in Rechnung gestellt. Weiters werden bei allfälligen weiteren Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund von Gutachten, sonstigen technischen Berichten, Aussagen, Schriftlichkeiten udgl. seitens DI Thomas List entstehen können, oder falls eine Beweissicherung, eine sonstige Befundaufnahme, ein Gutachtenerstellung oder Gutachtenerörterung vor Gericht notwendig wird oder sonstiger jeder weitere dadurch entstehende Aufwand seitens des Sachverständigen zusätzlich nach den Stundensätzen von SV List an den Auftraggeber verrechnet, siehe dazu die Preise auf der Homepage des SV´s unter www.baumeister-list.at.

Die jeweiligen Ausführungen von DI Thomas List (zB: mündliche Aussagen, Emails, WhatsApp, Gutachten, Skizzen, alle sonstigen Ausführungen usw.) sind erst nach vollständig eingelangtem Rechnungsbetrag gültig! 

Die Weitergabe der seitens Baumeister & Sachverständigen DI List getätigten Aussagen und erstellten Dokumente an Dritte, die nicht in die jeweiligen Projekte involviert sind, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verfassers zulässig! Die Haftung gegenüber Dritten, die nicht in die jeweiligen Projekte, Rechtssachen odgl. involviert sind, ist seitens des unterzeichnenden Sachverständigen gänzlich ausgeschlossen, ebenso die auszugsweise Verwendung oder Weitergabe von Gutachten oder sonstiger relevanten Dokumente und mündlicher Aussagen.

Die obigen Aufzählungen der AGB – allgemeinen Geschäftsbedienungen von DI Thomas List erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können im Bedarfsfall erweitert und adaptiert werden – daher hält sich DI Thomas List auch dahingehend schad- und klaglos!

Sollten seitens Auftraggeber und oder aller beteiligten Personen in dessen Umfeld – bei laufenden Projekten, sonstigen allen anderen Angelegenheiten und Aufträgen und oder Rechtssachen – Einwände gegen die AGB – allgemeinen Geschäftsbedienungen von DI Thomas List bestehen, sind diese umgehend – spätestens 1 Woche nach Übermittlung des jeweiligen Dokumentes und oder der zugehörigen mündlichen Aussagen und ergänzender Dokumente seitens des Auftraggebers und oder der beteiligten Personen im Umfeld in schriftlicher Form – an den zeichnenden Sachverständigen schriftlich bekannt zu geben und ihm eine Stellungnahme dazu zu ermöglichen; ansonsten geht DI Thomas List davon aus, dass alle oben angeführten Punkte vollinhaltlich akzeptiert und entsprechend umgesetzt werden!